Forschungszulage beantragen: Die F&E Förderung für dein Unternehmen
Du möchtest von der Forschungszulage profitieren, bist dir aber unsicher, wie der Prozess funktioniert? Keine Sorge – wir zeigen dir, wie du die steuerliche Förderung optimal nutzt: Von den Voraussetzungen über die Antragstellung bis hin zur möglichen Auszahlung.
Lisa Wolfrum
29.01.2025
tl;dr
- Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung für FuE-Projekte und unterstützt Unternehmen dabei, Innovationen voranzutreiben – unabhängig von Größe, Branche oder Gewinnsituation.
- Sie funktioniert in zwei Schritten: Dein Projekt wird bei der BSFZ geprüft, danach beantragst du die Förderung beim Finanzamt. Die Auszahlung erfolgt flexibel je nach Steuerlast.
- Seit 2024 profitieren KMU von einem erhöhten Fördersatz von 35 %, während größere Unternehmen 25 % der förderfähigen FuE-Kosten geltend machen können.
- Alle steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland können die Zulage beantragen, sofern sie förderfähige FuE-Vorhaben durchführen. Ausnahmen gelten für steuerbefreite Körperschaften.
- Voraussetzung sind innovative, systematisch geplante Projekte, die Unsicherheiten und Eigenleistung beinhalten. Wichtig: Eine Bescheinigung der BSFZ muss vorliegen.
- Coup unterstützt dich bei der Forschungszulage – von der Projektprüfung über die Antragstellung bis hin zur Dokumentation, damit du dich voll auf deine Innovationen konzentrieren kannst.
In diesem Artikel erfährst du, wie die Forschungszulage dein Unternehmen bei Forschung und Entwicklung unterstützt und welche Schritte nötig sind, um sie zu beantragen. Egal ob Startup, KMU oder Großunternehmen – mit der Forschungszulage kannst du Innovationen vorantreiben und finanzielle Entlastung schaffen.
Was ist die Forschungszulage?
Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung, die Unternehmen in Deutschland bei Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE) unterstützt. Diese Finanzierungsform kann für Projekte beantragt werden, die neue Erkenntnisse oder innovative Lösungen zum Ziel haben.
Besonders attraktiv ist die Förderung für Startups und KMU, da sie unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße genutzt werden kann.
Wie funktioniert die Forschungszulage?
Die Forschungszulage funktioniert durch eine Kombination aus Projektprüfung und steuerlicher Entlastung.
Zunächst wird das FuE-Vorhaben bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) eingereicht, die prüft, ob die Anforderungen erfüllt sind. Nach positiver Bescheinigung erfolgt die Beantragung der steuerlichen Förderung beim Finanzamt.
Die Zulage wird dann mit der Steuerlast verrechnet oder ausgezahlt, wenn keine Steuern anfallen – eine flexible Unterstützung für Unternehmen, um Innovationen voranzutreiben.
Wie hoch ist die Forschungszulage?
Die Forschungszulage ermöglicht Unternehmen in Deutschland eine steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung. Sie bietet finanzielle Anreize, um innovative Projekte zu realisieren. Die Höhe der Förderung orientiert sich an den förderfähigen Aufwendungen und bietet attraktive Entlastungen:
- Fördersatz von 25 % bzw. 35 % der FuE-Aufwendungen: Generell erhalten Unternehmen 25 % ihrer förderfähigen Aufwendungen als direkte Steuergutschrift – ein Anreiz, in Forschung zu investieren. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten ab 2024 sogar einen erhöhten Fördersatz von 35 %, um den Zugang zu Innovationen noch attraktiver zu gestalten.
- Maximale Bemessungsgrundlage von 10 Millionen Euro: Pro Jahr können bis zu 10 Millionen Euro förderfähig sein. So profitieren Unternehmen auch bei größeren Projekten. Vor 2024 lag die maximale Betrag hier noch bei 4 Millionen Euro.
- Maximale Förderung von 3,5 Million Euro jährlich: Dies entspricht einer Steuergutschrift von bis zu 1 Million Euro, die mit der Steuerlast verrechnet wird oder ausgezahlt werden kann.
Wer kann die Forschungszulage beantragen?
Die Forschungszulage richtet sich an alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung (FuE) investieren. Unabhängig von Größe, Branche oder Rechtsform können folgende Gruppen die Förderung beantragen:
- Kleine und mittlere Unternehmen: KMU profitieren besonders von der Forschungszulage, da sie finanzielle Anreize für Innovationen bietet und somit ihre Wettbewerbsfähigkeit stärkt.
- Großunternehmen: Auch große Unternehmen können die Zulage nutzen, um ihre FuE-Projekte steuerlich fördern zu lassen und dadurch ihre Forschungsaktivitäten auszubauen.
- Startups: Junge Unternehmen erhalten Unterstützung bei der Entwicklung neuer Produkte oder Technologien, was den Markteintritt erleichtert.
- Personengesellschaften und Mitunternehmerschaften: Diese Rechtsformen sind ebenfalls antragsberechtigt, sofern sie steuerpflichtige Einkünfte erzielen und FuE betreiben.
Nicht anspruchsberechtigt sind hingegen steuerbefreite Körperschaften ohne steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts ohne Betrieb gewerblicher Art.
Welche Voraussetzungen gelten für die Forschungszulage?
Um die Forschungszulage zu erhalten, müssen Unternehmen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Hier sind die wichtigsten Kriterien:
- Steuerpflicht in Deutschland: Das Unternehmen muss in Deutschland steuerpflichtig sein – unabhängig von Größe, Rechtsform oder Branche. Wichtig ist, dass es in der Lage ist, Einkommen-, Körperschafts- oder Gewerbesteuer zu zahlen.
- Förderfähige FuE-Vorhaben: Gefördert werden Vorhaben in den Bereichen Grundlagenforschung, Industrielle Forschung oder Experimentelle Entwicklung. Ziel ist die Förderung innovativer Projekte, die zum technologischen Fortschritt beitragen können.
- Neuartigkeit des Vorhabens: Das Projekt muss neue Erkenntnisse bringen oder bestehendes Wissen auf eine innovative Art nutzen. Dadurch soll ein Beitrag zur Weiterentwicklung von Technologien oder Methoden geschaffen werden. Diese Erkenntnisse müssen zudem als eigenständige und kreative Lösungen erarbeitet werden, also als Schöpferische Eigenleistung gelten.
- Systematische Planung: Das Vorhaben muss klar geplant, strukturiert und mit einem definierten Budget versehen sein. Eine nachvollziehbare Vorgehensweise und Zielsetzung sind essenziell für die Förderfähigkeit. Zudem müssen Forschungsergebnisse gemäß der Dokumentationspflichten dokumentiert werden, sodass andere sie nachvollziehen oder weiterentwickeln können.
- Ungewissheit des Ergebnisses: Das Projekt sollte Unsicherheiten hinsichtlich der Ergebnisse beinhalten, da Innovationen naturgemäß mit Risiken verbunden sind. Dadurch wird das forschende Unternehmen herausgefordert, Lösungen zu erarbeiten.
- Bescheinigungsverfahren: Vor der Antragstellung beim Finanzamt ist eine Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) einzuholen. Diese prüft, ob das Vorhaben den Förderkriterien entspricht.
Wie beantrage ich die Forschungszulage?
Die Beantragung der Forschungszulage erfolgt in einem zweistufigen Verfahren, das Unternehmen in Deutschland die Möglichkeit bietet, finanzielle Unterstützung für ihre Forschungs- und Entwicklungsprojekte zu erhalten.
Das Verfahren ist standardisiert und läuft wie folgt ab:
- Antragstellung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage
- Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt
Antragstellung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)
Im ersten Schritt musst du eine Bescheinigung für dein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben bei der BSFZ beantragen. Die BSFZ prüft, ob dein Projekt die Kriterien des Forschungszulagengesetzes (FZulG) erfüllt.
Die Antragstellung erfolgt vollständig digital über das Webportal der BSFZ. Dafür benötigst du ein ELSTER-Zertifikat zur Authentifizierung. Solltest du noch kein ELSTER-Zertifikat besitzen, kannst du dieses auf dem ELSTER-Portal beantragen. Die Beantragung ist kostenlos. Nach erfolgreicher Prüfung erhältst du eine Bescheinigung, die du für den nächsten Schritt benötigst.
Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt
Mit der Bescheinigung der BSFZ kannst du nun die Forschungszulage bei deinem zuständigen Finanzamt beantragen. Dazu nutzt du das elektronische Antragsformular auf der Online-Plattform "Mein ELSTER". Im Antrag sind alle für die Festsetzung der Forschungszulage erforderlichen Angaben einzutragen. Belege, einschließlich der Bescheinigung der BSFZ, müssen dem Antrag nicht beigefügt werden.
Bitte beachte, dass pro Wirtschaftsjahr nur ein Antrag auf Forschungszulage gestellt werden kann, auch wenn du mehrere förderfähige Projekte durchgeführt hast.
Zusätzlich erwartet das Finanzamt eine umfassende Dokumentation deiner förderfähigen Projekte. Dazu gehören beispielsweise detaillierte Stundenzettel, mit denen die erbrachten Arbeitsstunden nachgewiesen werden können. Diese Unterlagen können im Rahmen von Prüfungen angefordert werden, daher solltest du sie sorgfältig und vollständig führen.
Wann wird die Forschungszulage ausgezahlt?
Die Forschungszulage wird in der Regel nicht direkt ausgezahlt, sondern mit der festgesetzten Einkommen- oder Körperschaftsteuer verrechnet. Voraussetzung ist, dass die Bescheinigung der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) vorliegt und die förderfähigen Kosten im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht wurden. Das Finanzamt prüft die Angaben und berücksichtigt die Forschungszulage bei der Steuerfestsetzung.
Unternehmen, die keine Gewinne erzielen oder Verluste schreiben, können die Forschungszulage dennoch erhalten. In solchen Fällen erfolgt die Auszahlung als direkter Erstattungsbetrag. Dadurch profitieren auch Start-ups und junge Unternehmen, die noch keine Gewinne erwirtschaften.
Entscheidend ist eine korrekte und vollständige Antragstellung, um Verzögerungen zu vermeiden. Die Bescheinigung der BSFZ sollte frühzeitig beantragt werden, damit alle Unterlagen fristgerecht vorliegen. Hier kann Coup Startups und KMU gezielt helfen!
Sind Forschungsgelder steuerfrei?
Die Forschungszulage ist grundsätzlich steuerfrei. Dies bedeutet, dass Unternehmen die erhaltene Zulage nicht als steuerpflichtige Einnahme in ihrer Gewinn- und Verlustrechnung erfassen müssen. Allerdings weist der Bundesrechnungshof darauf hin, dass die gesetzliche Regelung zur Steuerfreiheit lückenhaft ist und eine umfassende gesetzliche Klarstellung erforderlich wäre.
Das Bundesministerium der Finanzen sieht jedoch keinen Handlungsbedarf und betrachtet die Steuerfreiheit als gewährleistet. Unternehmen sollten daher die aktuelle Rechtslage beobachten und gegebenenfalls steuerlichen Rat einholen, um sicherzustellen, dass die Forschungszulage steuerfrei bleibt.
Ist die Forschungszulage eine Beihilfe?
Ja, die Forschungszulage gilt als staatliche Beihilfe im Sinne des EU-Beihilferechts. Sie wird gemäß der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Europäischen Kommission gewährt, die bestimmte Beihilfen mit dem Binnenmarkt für vereinbar erklärt.
Dies ermöglicht es Unternehmen, die Forschungszulage zusätzlich zu anderen Förderungen oder Beihilfen zu beantragen. Allerdings dürfen förderfähige Aufwendungen nicht doppelt berücksichtigt werden, wenn sie bereits durch andere Beihilfen gefördert wurden. Es ist daher wichtig die Kumulierungsvorschriften zu beachten, um eine Überförderung zu vermeiden.
So hilft Coup bei der Forschungszulage
Coup macht die Forschungszulage für dich einfach. Wir begleiten dich Schritt für Schritt: Von der Prüfung deiner Forschungsprojekte über die Antragstellung bei der Bescheinigungsstelle bis hin zur Dokumentation und steuerlichen Geltendmachung.
Unser Ziel ist, dir den bürokratischen Aufwand abzunehmen, damit du dich auf dein innovatives Projekt konzentrieren kannst. Besonders für Startups und KMUs ist das wichtig, da die Forschungszulage deine Liquidität stärken kann – unabhängig davon, ob du Gewinne erzielst.
Mit unserer Erfahrung im Fördermittelbereich sorgen wir dafür, dass dein Antrag reibungslos durchläuft und keine Chancen ungenutzt bleiben. So maximierst du deinen finanziellen Spielraum für Forschung und Entwicklung, während wir uns um den Rest kümmern.
Starte jetzt mit Coup und lass uns gemeinsam das Beste aus der Forschungszulage für dein Unternehmen herausholen!
Fazit
Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung, die Unternehmen in Deutschland dabei unterstützt, ihre Forschung und Entwicklung (FuE) finanziell zu entlasten. Sie richtet sich an alle steuerpflichtigen Unternehmen, unabhängig von Branche, Größe oder Rechtsform, und ist besonders für Startups und KMU attraktiv.
Der Fördersatz beträgt 25 % der förderfähigen FuE-Aufwendungen, ab 2024 für KMU sogar 35 %. Mit einer maximalen Bemessungsgrundlage von 10 Millionen Euro können Unternehmen bis zu 3,5 Million Euro jährlich erhalten. Die Zulage wird mit der Steuerlast verrechnet oder ausgezahlt, wenn keine Steuern anfallen.
Die Beantragung erfolgt in zwei Schritten: Zunächst prüft die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) das Projekt, anschließend wird der Antrag beim Finanzamt eingereicht. Unternehmen müssen dabei die Voraussetzungen wie steuerpflichtige Einkünfte und förderfähige Vorhaben erfüllen. Die Forschungszulage ist zudem steuerfrei und zählt als staatliche Beihilfe nach EU-Recht.