Steuerliche Behandlung der Forschungszulage - Dein Steuervorteil einfach erklärt
Die Forschungszulage ist eine steuerfreie Förderung für Unternehmen in Deutschland. Doch wie wird sie verrechnet, und welche Vorteile bringt sie? In diesem Artikel erfährst du, wie sie funktioniert, wie hoch die Förderung ist und wann sie ausgezahlt wird – damit du das Maximum herausholst.
Lisa Wolfrum
27.02.2025
tl;dr
- Die Forschungszulage fördert F&E steuerlich: Unternehmen erhalten 25 % der förderfähigen Aufwendungen, Startups und KMU sogar 35 %. Jährlich sind bis zu 10 Millionen Euro anrechenbar.
- Die Zulage ist steuerfrei: Unternehmen müssen weder Steuern noch Sozialabgaben darauf zahlen, egal ob sie die Zulage verrechnen oder ausgezahlt bekommen.
- Die Auszahlung erfolgt über das Finanzamt: Die Forschungszulage wird mit der Steuer verrechnet oder – falls keine Steuerschuld besteht – ausgezahlt.
- Coup unterstützt dich im gesamten Prozess: Von der Antragstellung bis zur optimalen steuerlichen Verrechnung – für eine einfache und fehlerfreie Förderung.
Was ist die Forschungszulage?
Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung für Unternehmen in Deutschland, die Forschung und Entwicklung (F&E) betreiben.
Seit 2024 können insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) 35 % ihrer förderfähigen F&E-Aufwendungen geltend machen, während größere Unternehmen 25 % erhalten. Die maximale Bemessungsgrundlage beträgt 10 Millionen Euro jährlich, was einer Förderung von bis zu 3,5 Millionen Euro entspricht.
Der Antragsprozess erfolgt in zwei Schritten:
1. Zunächst prüft die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) das Projekt.
2. Anschließend wird die Förderung beim Finanzamt beantragt.
Diese Zulage steht allen steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland offen, die in Forschung und Entwicklung (FuE) investieren – unabhängig von Größe oder Branche.
Sind Forschungsgelder steuerfrei?
Ja, die Forschungszulage ist in Deutschland steuerfrei. Unternehmen müssen diesen Zuschuss weder als Einnahme versteuern noch sozialversicherungspflichtige Abgaben darauf leisten. Das gilt sowohl für die direkte Verrechnung mit der Steuerschuld als auch für Auszahlungen, falls die Zulage höher ist als die zu zahlende Steuer. Dadurch profitieren insbesondere Startups und KMUs, die noch keine hohen Gewinne erzielen.
Auch andere Forschungsgelder können steuerfrei sein, doch das hängt von der jeweiligen Förderart ab. Während klassische Zuschüsse oft steuerpflichtig sind, bleibt die Forschungszulage eine attraktive, steuerfreie Alternative für innovative Unternehmen.
Wie hoch ist die Forschungszulage?
Unternehmen in Deutschland können mit der Forschungszulage mehrere Millionen Euro pro Jahr an steuerlicher Förderung erhalten. Die genaue Höhe hängt von den förderfähigen F&E-Kosten ab. Das macht die Zulage zu einer sehr beliebten Finanzierungsform.
Welche Vorteile das konkret bedeutet, zeigt der folgende Überblick:
- Fördersatz von 25 % bzw. 35 %: Unternehmen erhalten 25 % ihrer förderfähigen F&E-Kosten als direkte Steuererstattung. Startups und KMU profitieren ab 2024 von 35 %, um Innovation noch attraktiver zu machen.
- Bemessungsgrenze von 10 Millionen Euro: Jährlich können bis zu 10 Millionen Euro berücksichtigt werden – ein erheblicher Anstieg gegenüber der 4-Millionen-Grenze vor 2024.
- Maximal 3,5 Millionen Euro Förderung pro Jahr: Unternehmen können bis zu 3,5 Millionen Euro Steuergutschrift erhalten – verrechenbar mit der Steuerlast oder direkt auszahlbar.
Wie wird die Forschungszulage ausgezahlt?
Die Forschungszulage wird in Deutschland primär durch Verrechnung mit der nächsten festgesetzten Einkommen- oder Körperschaftsteuer des Unternehmens realisiert. Nach erfolgreicher Antragstellung und positiver Bescheinigung durch die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) erfolgt die Anrechnung des Förderbetrags auf die Steuerschuld.
Übersteigt die bewilligte Zulage die tatsächliche Steuerschuld oder besteht keine Steuerschuld, wird der überschüssige Betrag vom Finanzamt an das Unternehmen ausgezahlt. Dieser Prozess stellt sicher, dass auch Unternehmen ohne aktuelle Steuerverpflichtungen, wie beispielsweise Startups oder Unternehmen in Verlustphasen, von der Forschungszulage profitieren können.
So hilft Coup bei der steuerlichen Behandlung der Forschungszulage
Coup macht die steuerliche Behandlung der Forschungszulage einfach und effizient. Wir begleiten dich von der Antragstellung über notwendige Dokumentationspflicht bis zur Verrechnung mit deiner Steuer – damit du keine Förderung verschenkst.
Unser Service umfasst:
- Prüfung deiner F&E-Projekte
- Optimale Berechnung der förderfähigen Kosten
- Unterstützung bei der Kommunikation mit dem Finanzamt
Falls dein Unternehmen noch keine Gewinne macht, helfen wir dir, die Zulage direkt als Auszahlung zu erhalten.
Mit Coup sparst du Zeit, minimierst Fehler und maximierst deine Förderung – ohne bürokratischen Aufwand.
Häufige Fragen zur steuerfreien Forschungszulage
Ist die Forschungszulage eine Subvention?
Die Forschungszulage ist keine Subvention, sondern eine steuerliche Fördermaßnahme. Sie zielt darauf ab, Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in Unternehmen steuerlich zu erleichtern.
Ist die Forschungszulage eine Beihilfe?
Die Forschungszulage gilt auch nicht als Beihilfe im Sinne von staatlichen Subventionen, sondern als steuerliche Vergünstigung, die Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsprojekte gewährt wird.
Welche Zuschüsse sind steuerpflichtig?
Nicht alle Zuschüsse sind steuerpflichtig. Zuschüsse, die für den laufenden Geschäftsbetrieb oder als Ersatz für entgangene Einnahmen gewährt werden, sind in der Regel steuerpflichtig. Zuschüsse, die speziell für Projekte oder Investitionen vergeben werden und nicht den laufenden Geschäftsertrag betreffen, können steuerfrei sein.
Wer kann die Forschungszulage beantragen?
Unternehmen aller Größen und Branchen, die in Deutschland steuerpflichtig sind und Forschungs- und Entwicklungsprojekte durchführen, können die.